Name: Hachiroku
Hersteller: Lose
Material: PVC
Herkunft: Maitetsu
Scale: 1/6
Größe: 205 mm
Release: Juli 2018
Preis: ¥ 19.200
Quelle
Lolicon (jap. ロリコン, rorikon) ist eine Abkürzung des Begriffs Lolitakomplex (ロリータ・コンプレックス rorīta konpurekkusu). Damit werden in Japan sowohl eindeutig sexuelle Darstellungen fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf bezeichnet, obwohl das in der Handlung angegebene Alter weit darüberliegen kann.
*Quelle*
Una schrieb:
Also sind alle Lolita Charas jetzt Kinderporno oder wie?
Una schrieb:
Da es im Prinzip ja nur eine Abkürzung von Lollitakomplex ist habe ich halt nun gedacht, dass sämtliche Lolitas nun von abartig Perversen gemacht und gekauft werden *keine Ahnung*
Una schrieb:
Wisst ihr, wenn das allerdings so abartig ist warum kann man es selbst in Deutschland kaufen?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2.
es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3.
eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.
eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:
1.
staatliche Aufgaben,
2.
Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder
3.
dienstliche oder berufliche Pflichten.
(6) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
*Quelle*
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Starliez“ ()
Una schrieb:
Dann nehmt sie auch besser aus den Ankündigungen raus....
Mit in Deutschland kaufen meinte ich, dass es bestimmt Shops geben wird, die diese Figur hier anbieten werden. Und die machen sich damit strafbar, so habe ich Starliez verstanden.
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