Angepinnt Fragen rund um Zoll!

      Ab einem gewissen Punkt sollte man sich auch vor Augen halten, dass Handlungen zur "Vermeidung" von Zöllen und Steuern auch eine Reaktion der Behörden auslösen kann, die über das reine Nachzahlen der Abgaben hinausgeht. Stichworte Leichtfertige Steuerverkürzung und letztendlich auch Steuerhinterziehung bei Vorsatz. Der Versuch reicht bekanntlich aus.
      Leider ist diese Forderung in Deutschland nicht verfügbar
      Jep, deshalb habe ich nachgefragt, weil ich das als "GIft" deklarieren recht problematisch in dem Fall hier ansehe aufgrund des hohen Preises. Allerdings weiß ich auch nicht, mit wie vielen Zollgebühren ich bei nem Preis von 1000 Euro - 2000 rechnen müsste, weil mich die ganze Zollgeschichte eh recht verwirrt... und deshalb wollte ich echt mal wissen, wie das andere User hier, die Dollfies erworben haben, gemanaged haben...
      Wenn Du einen Händler aufforderst, die Zolldeklaration oder die Rechnung als "Gift" oder mit einem niedrigeren Betrag auszustellen, ist das wegen des aktiven Handelns auf jeden Fall problematisch. Zumindest vom Wortlaut her ist man da bei der Leichtfertigkeit dabei (Steuerverkürzung, Ordnungswidrigkeit) und geht schon in die Richtung Vorsatz (Steuerhinterziehung, Straftat). Ich bin zwar Steuerrechtler, aber kein Steuerstrafrechtlicher, daher wage ich zu der feinen Abgrenzung hier keine allgemeinen Aussagen zu treffen.

      Ob das tatsächlich entdeckt, verfolgt und nachgewiesen wird, ist eine völlig andere Diskussion.

      Wie schon gesagt wurde, die beste Empfehlung ist die Abgaben einzukalkulieren und Dich zu freuen, wenn dann niedriger oder nicht festgesetzt wird.
      Leider ist diese Forderung in Deutschland nicht verfügbar

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Nikopol“ ()

      Kyouko schrieb:

      Allerdings weiß ich auch nicht, mit wie vielen Zollgebühren ich bei nem Preis von 1000 Euro - 2000 rechnen müsste, weil mich die ganze Zollgeschichte eh recht verwirrt...

      Bei Waren über 150 Euro kommen Zollgebühr + Einfuhrumsatzsteuer hinzu.
      Puppen werden mit 4,7% verzollt und dann kommt natürlich noch 19% Steuer am Ende rauf. Es wird übrigens der Gesamtwert der Sendung verzolllt und versteuert, also inkl. Versandkosten!

      Bei einer BJD für 1000 Euro inkl. Porto wären das also zusätzlich 47 Euro Zoll und 198,93 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Gesamt also 245,93 Euro.

      Eleanora schrieb:

      Puppen werden mit 4,7% verzollt und dann kommt natürlich noch 19% Steuer am Ende rauf.


      Ah, genau das wollte ich wissen. Dann weiß ich ja jetzt die "Faustregel" beim Verzollen von Püppchen und kanns mir selber ausrechnen. *applaus*
      Bei Google werd ich nie so wirklich fündig und bisher bin ich mit den Regeln da auch nicht vertraut.

      Das mit dem Gift schien mir sowieso unsicher. Das hätte ich niemals gemacht, weil soviel Grips traue ich den Zollbeamten schon zu...
      Das ist eher Glücksache mit den Zoll. In der Regel kommen kleine Pakete oder leichte Pakete durch den Zoll ohne das man was bezahlen muss. Außer es steht eine Rechnung mit einen hohen Betrag drauf.
      Die von Mandarake schreiben meist bewusst drauf Gift und dann einen niedrigen Preis. Ich weiss leider nicht wie groß die Dolfie ist und wie schwer.
      Wenn du Mandarake bestellst, solltest du auf jedenfall DHL nehmen, die sind billiger und meist kommen die durch den Zoll ohne das du was bezahlen musst.
      Hallo Leute,

      ich hab mal ne Frage ^^;

      Ich habe am Freitag mein Arashi-Album bekommen...von CD Japan und EMS Versand, habe allerdings 8,16 Euro Zoll bezahlt.
      Ihr denkt jetzt sicher: Nichts ungewöhnliches, aber genaugenommen hätte ich nicht mehr als 5 Euro für die CD bezahlen dürfen...

      WEIL:

      Die CD kam an sich 2900 Yen (ca. 29 Euro) ...
      Ich hatte aber 1900 Punkte bei CD Japan... also mir wurden 1900 Yen von der Bestellung abgezogen...
      kam die CD noch 1000 Yen... und dazu der EMS Versand mit 1500 Yen...

      also habe ich für die ganze Bestellung 2500 Yen (ca. 25 Euro) bezahlt.

      Meine Freundin und ich haben jetzt festgestellt...wie der Zoll auf den Betrag von 8,16 Euro gekommen ist, weil das stimmt ja hinten und vorn net...
      sie haben den CD-Preis genommen 2900 Yen + 1500 Yen Versand!
      und den Rabatt haben die total außer Acht gelassen...

      jetzt meine Frage:
      würdet ihr euch beschweren?
      falls ja wo?

      oder wie würdet ihr reagieren???
      bin schon etwas frustriert...muss ich sagen
      auf einer Seite wegen den paar Euro... aber ka :(
      credits @ sky
      Beschweren kannst Du Dich per Einspruch gegen den Zollbescheid. Bei einer EMS_Sendung sollte der beiliegen, da gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung und auch an wen Du den Einspruch richten sollst. Einspruchsfrist bitte beachten. ;)

      Ob die Punkte tatsächlich den Wert der Sendung mindern oder nur wie ein Gutschein "Zahlungsmittel" sind, kann ich Dir auf Anhieb nicht wirklich sagen.
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      Ich denke, dass sehen sie am Lieferschein...
      Weil CDJapan schreibt auf den Lieferschein noch mit drauf, ob du deine Punkte verwendet hast oder nicht (in Form von Yen, versteht sich!).

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      Hitsu is supporting Yusa Kouji, Suzuki Tatsuhisa, OLDCODEX, Terashima Takuma and G.Addict :3
      Naja auf dem lieferschein stand ganz klar erst der Betrag der cd, dann vom Abzug, dann das shipping und ganz unten der endbetrag. Aber die Schweine haben nit den endbetrag genommen zum Wert berechnen sondern sich nochmal die mühe gemacht, cdwert Plus shipping zusammenzurechnen und den Rabatt zu ignorieren... Also ich find das nit so ganz richtig muss ich sagen =(
      Hab' mir gerade mal einen meiner Zollbescheide rausgeholt. Wenn ich bei HMV Blu-rays kaufe, gehen da auch Punkte ab. Die wurden in meinem Bescheid auch ignoriert. Jedoch haben sie auch die Versandkosten vergessen, damit gleicht es sich wieder aus. LOL
      Ich rechne ehrlich gesagt vorher den voraussichtlichen Betrag aus und wenn das auf ein paar Euro hinkommt, sehe ich mir den Bescheid nicht mehr weiter an. Manchmal ist es etwas mehr, manchmal etwas weniger.

      Der Zoll wird im deutschen Zollrecht auf den Zollwert erhoben. Dieser wird offenbar anhand der hier beschriebenen Methoden ermittelt:
      zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Z…D45850043A816D43542B5BF57

      Grundsätzlich ist erstmal der Transaktionswert maßgeblich. Hierzu gibt es auch einiges zu lesen:
      zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Z…zahlender-preis_node.html

      Interssant wird es bei den Preisermäßigungen (Preisnachlässe, Rabatte und Boni)
      zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Z…de.html#doc98806bodyText2

      Diese sind auf jeden Fall zu berücksichtigen, wenn es sich um Nachlässe auf die Ware selbst bezieht. Es stellt sich aber weiterhin die Frage nach der Natur der "Punkte". Diese könnten meines Erachtens

      a, Zahlungsmittel sein, oder
      b, ein Preisnachlaß auf den ursprünglich die Punkte auslösenden Kauf sein, der zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst wird, oder
      c, ein Preisnachlaß für die Lieferung sein, bei der sie tatsächlich abgezogen werden

      Im Fall a, (Zahlungsmittel) sehe ich keine Grundlage für eine Minderung des Zollwerts. Ob ich bar, per Kreditkarte oder per Gutschein bezahle, halte ich für die Höhe des Zollwerts für nicht relevant.

      Im Fall b, liegt eine rückwirkende Änderung des Zollwerts der ersten Lieferung vor, die wohl nur bei der ersten Lieferung abgabenmindernd berücksichtigt werden könnte. (siehe Link zu" Preisermäßigungen bei späteren Einfuhren für früher eingeführte Waren"). Zur Durchsetzung könnte Artikel 236 Zollkodex in Frage kommen, der auch nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Erlaß ermöglicht, man hat drei Jahre nach Bekanntgabe des Zollbescheides Zeit.

      Im Fall c, wird der Zollwert der aktuellen Lieferung m.E. direkt gemindert. Hier wäre ein rechtzeitiger Einspruch notwendig.

      Das ist alles nur zusammengegoogelte Theorie in allgemeiner Form und ausdrücklich keine Rechtsberatung. ;) Auf die Möglichkeit der Entstehung von Kosten und der möglichen Verböserung im Einspruchsverfahren weise ich hin.

      tl;dr
      Ich würde mal beim Zoll anrufen. Oder die Sache einfach abhaken und künftig die Punkte nicht wertminderd einrechnen. ;)
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      Nikopol schrieb:

      Ich würde mal beim Zoll anrufen. Oder die Sache einfach abhaken und künftig die Punkte nicht wertminderd einrechnen. ;)

      @Jeani Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall anrufen und nachfragen. Fragen kostet nix und wenn man nett und freundlich fragt, sollte man auch eine vernünftige Erklärung bekommen können.
      Als was sind die denn auf der Rechnung von CDJapan ausgewiesen? "Credit points" oder ähnliches oder "Discount"? Im Fall von "Credit Points" vermute ich mal, dass die Punkte als Zahlungsmittel gewertet werden und daher nicht zollwertmindernd sind. Wenn auf der Rechnung aber "Discount" steht, müsste das hingegen als zollwertmindernd gelten, weil es dann ja gemäß angabe von CDJapan ein Rabatt ist. (Dann darfst du den Beamten aber auch nichts von den "Punkten" erzählen, wenn es wie ausgewiesen als Rabatt durchgehen soll. ;) )
      Ok erstmal danke für eure ganzen Antworten...
      ich habe noch ne Frage:

      Kommt bei euch wenn ihr bei CD Japan bestellt auch immer Versand mit in den Zoll rein?
      immer wenn ich dort kaufe, bezahle ich für die WARE und das PORTO Zoll....

      und es nervt mich tierisch an, dass sie den Versand besteuern -.-°
      kann doch eigentlich net sein :(
      credits @ sky
      Hmmm, inzwischen bin ich mir nicht mehr so ganz sicher. Früher war das auf Zoll.de so formuliert:

      Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, zollfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
      Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.


      Inzwischen haben sie es wieder geändert, jetzt lautet die Passage

      Warenwert

      Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.

      Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.


      zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Z…t-geringem-wert_node.html

      Danach wären im Rahmen der mündlichen Zollerklärung auch die Versandkosten in die Prüfung der Freigrenzen (22 Euro bei Steuer / 150 Euro bei Zoll) einzubeziehen. Somit ist mein Informationsstand wohl veraltet (oder war immer falsch). XD
      Leider ist diese Forderung in Deutschland nicht verfügbar
      Also bei mir ist es so, wenn ich ein Paket krieg wo ich Zoll an der Haustür abdrücken darf, dann ist immer nur der Warenwert (ohne Versand) berechnet.
      Wenn ich aber selber zum Zoll fahren darf, dann rechnen die immer Warenwert + Versand... der Mensch am Zoll konnte mir das auch nicht erklären warum, ist halt so.

      Mich ärgert grad tierisch das ich zwei Pakete erwarte und die sind seit anfang November schon in deutschland und liegen seitdem irgendwo beim Zoll rum... kann doch echt nicht sein, das die da nen Monat ohne irgendwas rumliegen :(