Suche Kureha 1/7 (Max Factory)

      zollfrei ist eine lieferung bis 25€ (außer geschenke die bis 45€)
      alles was drüber ist liegt wir versteuert
      bei mir machen die allerdings manchmal ausnahmen wenns zwischen 1€ und 6€ is die ich nich zahlen muss, dann erlassen die mir das, außer es steht explizit auf dem paket ^^
      je nach warenkategorie wirds mehr oder weniger besteuert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Kai_iwanov“ ()

      Bis 22€ ^.~ ...durft ich mir nämlich freitag erst anhören ^^ ... und bei geschenken is ja immer so ne sache nä, denn wie sagt man denen das es ein geschenk is? die wollen ja trotzdem ne rechnung, und bei geschenken kriegt man ja keine rechnung XD

      Versand wird je nach Zoll-amt draufgerechnet oder aber nit, das wirste ja dann erfahren ^^ entweder sie machen es (und dann immer) oder sie machen es nicht (und dann aber immer) das sind nämlich "anweisungen" von oben hab ich mir sagen lassen (von meinem Zoll-futzi...) ...meine haben also die anweisung den Versand nicht mitzurechnen,... gott sei dank!!!
      mmhh..
      *nachschau*
      tatsache mir wurde immer 25 gesagt
      naja auf die 3€ is auch geschissen XD

      3 Euro
      Kleinbetragsregelung für Einfuhren im Reiseverkehr;
      Beträge unter 3 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.

      5 Euro
      Kleinbetragsregelung für sonstige Einfuhren (außer im Reiseverkehr);
      Beträge unter 5 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.

      10 Euro
      Kleinbetrag Einfuhrumsatzsteuer;
      wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.

      22 Euro
      Sendungen mit geringem Wert:
      Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

      1. alkoholische Erzeugnisse,
      2. Parfüms und Eau de Toilette,
      3. Tabak und Tabakwaren.

      Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer nach pauschalierten Sätzen erhoben.

      50 Euro
      Muster und Proben
      Eine begrenzte Anzahl an Mustern und Proben in einer Sendung können bis zu einem Warenwert von 50 Euro abgabenfrei eingeführt werden. Weitere Bedingungen sind zu beachten.

      45 Euro
      Freimenge für Sendungen von Privat an Privat
      Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, sind bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro einfuhrabgabenfrei, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich) handelt und darüber hinaus bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette sowie bei Kaffee bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.

      175 Euro
      Reisefreimenge für Einfuhren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern

      250 Euro/50 Euro
      Gemeinschaftsansässige und Gemeinschaftsfremde dürfen ohne Einfuhrgenehmigung Muster und Proben für einschlägige Handelsunternehmen oder Verarbeitungsbetriebe

      1. von Waren der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Wert von 250 Euro je Einfuhrsendung
      2. von Erzeugnissen der Ernährung und Landwirtschaft bis zu einem Wert von 50 Euro je Einfuhrsendung, ausgenommen Saatgut,

      einführen.

      350 Euro
      Pauschalverzollung:
      Für einfuhrabgabenpflichtige Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen
      oder
      in gelegentlichen Sendungen nichtkommerzieller Art von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören, unentgeltlich an andere natürliche Personen übersandt werden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind
      und
      deren Wert je Reisender oder je Sendung 350 Euro nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben nach pauschalierten Einfuhrabgabensätzen erhoben.
      doch einige hier zahlen auch für den Versand zoll (klingt so doof...) also da wird der Versand mit auf den kaufswert gerechnet

      Beispiel : figur-4000yen, versand-1000yen , dann ist der zu berechnende zollwert 5000 yen ... einige haben leider des pech ... isch nit XD aber wie gesagt das kommt auf die "befehle" von oben je nach zollamt an. meine haben nen befehl dagegen XD gut sooo... ^^ (Ps: hab sie gefragt XD)